AGB
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Für alle Geschäftsverbindungen bzw. Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend „Kunden“) und der philoro Schweiz AG (nachfolgend „philoro“), gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, nachstehende Bestimmungen (nachfolgend „AGB“) als vereinbarter Vertragsbestandteil. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version der AGB. Die AGB enthalten detaillierte Regelungen zu der mit dem Kunden zustande kommenden Geschäftsverbindung bzw. den geschlossenen Rechtsgeschäften (An- und Verkauf). Sie können über unsere Internetseite (www.philoro.ch) unter dem Button „AGB“ aufgerufen, ausgedruckt und vom Kunden abgespeichert werden. Zudem werden die AGB dem Kunden beim Onlinekauf oder -verkauf zusammen mit der Auftragsbestätigung per E-Mail als PDF-Datei zugestellt. Beim Kauf oder Verkauf von Edelmetallen in einer Niederlassung von philoro (Tafelgeschäft) liegen die AGB vor und können vom Kunden eingesehen werden. Auf Wunsch druckt philoro die AGB für den Kunden aus.
(2) Philoro widerspricht sämtlichen Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden daher – selbst bei Kenntnis darüber, dass solche bestehen – nicht Vertragsbestandteil, soweit nicht im Anlassfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde diese Bestimmung.
Betreiber des Edelmetall-Shops und Ihr Vertragspartner für alle abgeschlossenen Rechtsgeschäfte ist:
philoro Schweiz AG
vertr. d. d. Präsidenten des Verwaltungsrates, Herr Christian Brenner
St. Gallerstrasse 7
9300 Wittenbach
Handelsregister Nummer CH32030823616
Mehrwertsteuer Nummer CHE-157.251.534 MWST
Bei Fragen, Wünschen, Anliegen oder Beschwerden kontaktieren Sie uns bitte über das auf unserer Internetseite (www.philoro.ch) bereitgestellte Kontaktformular oder per E-Mail an info@ philoro.ch
(3) Die AGB werden in deutscher und per 01.01.2024 ebenfalls in englischer, französischer und italieni- scher Sprache erstellt. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche Fassung vor.
§ 2 Abtretungs- und Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber philoro zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der philoro ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweisen kann.
§ 3 Verrechnung
Ein Verrechnungsrecht des Kunden besteht nur dann, wenn seine zur Verrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
II. Verkaufsbedingungen
§ 4 Vertragsabschluss
(1) Die Präsentation von Waren im Edelmetall-Shop von philoro ist kein verbindliches Verkaufsangebot, sondern stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein entsprechendes Kaufangebot (Bestellung) gegenüber philoro abzugeben.
(2) Der Kunde kann das Kaufangebot lediglich durch das Ausfüllen eines Bestellformulars auf der von philoro bereitgestellten Internetplattform www.philoro.ch/shop abgeben. Bei Letzterem werden dem Kunden vor Abschicken des Kaufangebots nochmals alle Daten angezeigt und können gegebenenfalls durch diesen korrigiert werden.
(3) Das Abschicken des Bestellformulars mittels Klicks auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ durch den Kunden stellt ein verbindliches Angebot an philoro zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, an welches philoro drei Werktage gebunden bleibt. Philoro übermittelt dem Kunden in Folge dieses verbindlichen Kundenangebots eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei philoro bestätigt und die für den jeweiligen Kauf relevanten Inhalte des Bestellformulars enthält (automatisierte Bestellbestätigung). Diese automatisierte Bestellbestätigung stellt ebenfalls keine Annahme des Kundenangebots durch philoro dar, sondern informiert den Kunden lediglich darüber, dass seine jeweilige Bestellung bei philoro eingegangen ist. Ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Kunden und philoro wird nur dann geschlossen, wenn philoro das Kundenangebot innerhalb der Frist von drei Werktagen annimmt. Die Annahme des Kundenangebots durch philoro erfolgt ggf. mit gesonderter Erklärung in Textform (Auftragsbestätigung oder Zusendung der Rechnung), bspw. durch E-Mail. Die Annahmeerklärung durch philoro kann auch in anderer Form oder fernmündlich erfolgen. Im Falle dessen, dass philoro die Annahme des Kundenangebots nicht gesondert erklärt, kommt kein Vertrag zustande. Wenn der Rechnungsbetrag sowie die aufgrund der Geldwäschereibestimmungen notwendigen Dokumente (ab 15.000.- CHF, kumulierte Transaktionen inbegriffen: auszufüllendes Formular sowie beglaubigte Passkopie) bei philoro eingegangen sind, wird die Ware je nach Vereinbarung versendet oder zur Abholung bereitgehalten (Übermittlung einer Versand- bzw. Abholbestätigung).
(4) Die Warenpräsentationen von philoro stellen keine Kaufempfehlung im Sinne einer Anlageberatung dar. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Edelmetallpreise Marktschwankungen unterliegen und philoro eine zukünftige Preisentwicklung nicht prognostizieren kann.
§ 5 Widerruf
(1) Für Produkte, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, auf die philoro keinen Einfluss hat und die kurzfristig auftreten können, hat der Kunde kein Widerrufsrecht.
(2) Bestellungen verpflichten den Kunden zur Abnahme der Produkte. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen durch den Kunden kann philoro nach freiem Ermessen akzeptieren. Hat philoro aufgrund der Bestellung des Kunden die Edelmetalle bereits erworben oder weitergehandelt, muss der Kunde einen allfälligen Kursverlust und/oder Wertverlust der Edelmetalle zwischen dem Tag der Bestellung und dem Tag, an welchem die Rückabwicklung stattfindet kompensieren und zuzüglich eine Umtriebsentschädigung in Höhe von CHF 60.- bezahlen.
(3) Sollte diese Kompensationszahlung nicht innert 5 Werktagen nach Zustellung des Stornierungsauftrages auf dem Konto von philoro eingehen, ist die Möglichkeit auf Stornierung verwirkt und der ursprünglich geforderte Kaufbetrag wird weiter gemahnt und bei Nichtzahlung eingetrieben.
§ 6 Lieferbeschränkung
Es bestehen nachfolgende Lieferbeschränkungen:
Sollte ein Produkt nicht sofort lieferbar sein, wird die voraussichtliche Lieferzeit im Rahmen der Produktbeschreibung angegeben. Die Warenpräsentation im Edelmetall-Shop von philoro richtet sich ausschliesslich an Kunden, die ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in einem der folgenden Länder bzw. Gebiete haben und dort eine Lieferadresse angeben können:
- Schweiz
- Liechtenstein
§ 7 Preise, Versandkosten, Handelszeiten
(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Eingangs der Bestellung des Kunden bei philoro gültigen Preise für Verkaufsgeschäfte in Schweizer Franken oder EUR (zum entsprechenden Tagesumrechnungskurs der SNB) einschliesslich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen werden.
(2) Der Kunde hat die Versandkosten für die von ihm bestellten Waren gemäss der nachfolgenden Übersicht zu tragen.
Versand innerhalb der Schweiz und Liechtenstein
Bestellwert von | Bestellwert bis | Gesamtpreis |
---|---|---|
- | 1'500 CHF | 9.90 CHF |
1'501 CHF | 5'000 CHF | 15.00 CHF |
5'001 CHF | 20.000 CHF | 20.00 CHF |
20'001 CHF | 50'000 CHF | 29.00 CHF |
50'001 CHF | darüber | keine Versandkosten |
Die Übersicht über die Versandkosten kann auch auf der Internetseite der philoro unter dem Button Lieferung und Versandkosten (philoro.ch) abgerufen werden. Auf Wunsch des Kunden werden diesem die Versandkosten auch in anderer Form (bspw. per E-Mail) mitgeteilt. Bei Nutzung des Bestellformulars in unserem Online-Shop (www.philoro.ch) werden dem Kunden vor dem endgültigen Absenden der Bestellung die Versandkosten erneut angezeigt.
(3) Hinsichtlich Handelszeiten gibt es keine Einschränkungen. Daher können zu jeder Zeit Kaufangebote zu den zu dieser Zeit aktuellen Preisen übermittelt werden.
§ 8 Zahlung, Fälligkeit, Verzug
(1) Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch Banküberweisung in Schweizer Franken oder EUR (zum entsprechenden Tagesumrechnungskurs der SNB) oder durch Barzahlung in Schweizer Franken oder EUR (zum entsprechenden Tagesumrechnungskurs der SNB) im Falle der Abholung der Ware durch den Kunden.
(2) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages hat innerhalb von 5 Tagen (eingehend auf das Konto von philoro) ab Vertragsschluss zu erfolgen. Massgeblich zur Fristwahrung ist der Zahlungseingang bei philoro.
(3) Das Rechtsgeschäft zwischen dem Kunden und philoro stellt ein Fixgeschäft dar. Entsprechend hat philoro weder zu mahnen noch eine Nachfrist zu setzen. Sollte philoro kulanterweise trotzdem eine Mahnung senden, ist für jede Mahnung eine Mahngebühr von CHF 20.- geschuldet.
(4) Sollte der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 5 Tagen auf dem Konto von philoro eingegangen sein, leitet philoro ohne weitere Mahnung die Zwangsvollstreckung und damit die Betreibung ein. Die Zwangsvollstreckung führt philoro selbst oder ein externes Inkassounternehmen durch. Sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung wie Betreibungsgebühren, Inkassokosten, Gerichtsgebühren, Anwaltskosten, etc. hat der Kunde zusätzlich zu bezahlen.
§ 9 Gefahrenübergang, Lieferung, Schadensersatz
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware (sog. Preisgefahr) geht von philoro auf den Kunden mit der Übergabe, beim Versendungskauf, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde oder sich der Kunde im Annahmeverzug befindet, über. Wird die Annahme der Ware verweigert, gilt die Ware zum Zeitpunkt der Verweigerung als übergeben und zugestellt.
(2) Sofern sich der Kunde in Annahmeverzug bezüglich der Abnahme der von ihm bestellten Ware befindet oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzt, ist philoro berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des jeweiligen Kaufpreises zu verlangen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn philoro einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
(3) Sollte die Lieferung der vom Kunden bestellten Ware aufgrund von nicht vorhersehbaren Lieferverzügen oder ähnlichen Umständen nicht sofort möglich sein, weil die entsprechende Ware folglich noch nicht auf Lager ist, gilt der bei Abschluss der Bestellung entstandene Kaufvertrag dennoch als rechtskräftig und gültig.
(4) Sofern es die Marktgegebenheiten erfordern, ist philoro jederzeit und nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
(5) Philoro liefert Edelmetalle nur über renommierte Logistikunternehmen oder Werttransportunternehmen aus. Mittels der Wertelogistik-Partner gewährleistet philoro eine vollständige Versicherung der versendeten Waren.
(6) Bei der Angabe der Lieferadresse müssen valide Wohn- und Firmenadressen angegeben werden, bei denen eine direkte Übergabe an die im Bestellprozess angegebene Person oder eine durch schriftliche Vollmacht legitimierte Person möglich ist. Aus Sicherheitsgründen behält sich philoro vor, weder den Tag noch die exakte Uhrzeit der Lieferung zu definieren. Auf der Webseite von philoro wird zu jedem Produkt lediglich eine etwaige Lieferzeit angegeben.
(7) Philoro bietet folgende Liefermöglichkeiten an: Abholung in einer Filiale, Versand (kostenpflichtig) oder die Lagerung im philoro Schliessfach (kostenpflichtig). Vereinbart der Kunde die Lagerung im philoro Depot, sind ergänzend zu diesen AGB die separaten AGB über die Lagerung im philoro Schliessfach zu beachten. Vereinbart der Kunde die Abholung in einer Filiale und holt die Ware nach Mitteilung der Verfügbarkeit durch philoro nicht innert 5 Werktagen ab, ist philoro berechtigt, dem Kunden Lager- und Aufbewahrungskosten zu verrechnen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum von philoro.
§ 11 Gewährleistung
Die Gewährleistung ist wegbedungen. Entsprechend stehen dem Kunden keine Wandelung, Minderung oder Ersatzlieferung zu.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) Philoro haftet nicht für (i) leichte und mittlere Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen sowie (iv) Schäden aus Lieferverzug.
(2) In sonstigen Fällen haftet philoro – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf, und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung von philoro für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.
(4) Gleiches gilt auch für Pflichtverletzungen durch Dritte, deren Verschulden philoro nach den gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (sog. Erfüllungsgehilfen).
§ 13. Geldwäschereibestimmungen
(1) Als Finanzintermediär im Sinne des Geldwäschereigesetzes (GWG) untersteht philoro dessen einschlägigen Bestimmungen (dies beinhaltet die Erfüllung von Sorgfaltspflichten, unter anderem die Identifizierung und Prüfung der Identität des Kunden auf der Grundlage eine amtlichen Lichtbildausweises, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person, Abklärungspflichten, Dokumentationspflichten sowie bei Geldwäschereiverdacht Meldepflichten) und ist einer Selbstregulierungsorganisation (PolyReg) angeschlossen, welche der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt ist. Insbesondere hat philoro die nachstehenden Vorgaben einzuhalten.
(2) Soweit ein oder mehrere Geschäfte, die miteinander verbunden erscheinen, den Betrag von 15‘000 Franken erreichen oder bei Vorliegen von Verdachtsmomenten für eine mögliche Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, ist der Kunde verpflichtet, sich mittels eines amtlichen im Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftsbeziehung gültigen Lichtbildausweises zu identifizieren. Zudem ist der Kunde verpflichtet, das Formular A betreffend die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten bzw. das Formular K betreffend die Feststellung des/r Kontrollinhaber sowie das Formular P betreffend die Feststellung eines allfälligen PEP-Status wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen sowie zu unterzeichnen. Bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung auf dem Korrespondenzweg, d.h. ohne persönliche Vorsprache des Kunden, muss der Kunde philoro eine echtheitsbestätigte Kopie des Identifikationsdokuments zustellen.
(3) Bei Geschäftsbeziehungen und Transaktionen mit erhöhtem Risiko ist philoro aufgrund der geltenden GwG-Bestimmungen verpflichtet, die Hintergründe der Geschäftsbeziehung und der Transaktion besonders abzuklären und zu dokumentieren. Diese bei erhöhtem Geldwäschereirisiko einzuhaltenden besonderen Abklärungspflichten von philoro beinhalten insbesondere die Abklärung (i) der Herkunft der involvierten Vermögenswerte, (ii) des Ursprungs des Vermögens des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, (iii) der beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten, (iv) der finanziellen Situation des Kunden und des wirtschaftlich Berechtigten. Der Kunde verpflichtet sich, diese Informationen auf dem von philoro zur Verfügung gestellten Formular B vollständig und wahrheitsgemäss anzugeben und die Angaben unter Umständen mit entsprechenden Unterlagen wie Steuererklärung und Steuerrechnung, Erbnachweis o.ä. zu belegen.
(4) philoro darf aufgrund der geltenden GwG-Bestimmungen Transaktionen erst tätigen, wenn die Identifikation des Kunden, die Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten sowie die allenfalls weiteren Abklärungspflichten nach (3) seitens philoro abgeschlossen sind. Entsprechend kann philoro keine Transaktionen auslösen, solange der Kunde nicht sämtliche Informationen, Formulare sowie allenfalls weitere von philoro angeforderte Unterlagen philoro zugestellt und philoro diese auf ihre Plausibilität hin geprüft hat.
III. Einkaufbedingungen
§ 14 Allgemeines, Geltungsbereich
Die nachfolgenden Einkaufbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und Leistungen im Zusammenhang mit dem Wareneinkauf durch philoro von Kunden. Der Kunde ist in diesem Fall der Verkäufer.
Philoro kauft folgende Legierungen entsprechend ihrem Feingehalt an:
- Gold
- Silber
- Platin
- Palladium
philoro bestimmt das Gewicht der durch den Kunden zum zwecks Verkaufes übergebenen Ware mittels einer geeichten Goldwaage.
Der Feingehalt wird mittels folgender Methoden und Hilfsmittel ermittelt:
- Punzierung
- Magnetwaage
- Ermessung der Edelmetalldichte mittels Dichtewaage / Feinwaage
- Röntgenfluoreszenz (RFA-Gerät)
- Ultraleitfähigkeit (UFK-Gerät)
- Ultraschall-Gerät
Es werden weder vergoldete noch versilberte Edelmetallwaren durch philoro angekauft.
§ 15 Vertragsabschluss
(1) Angebote (sog. Ankaufspreise) von philoro im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Verkaufsangebot gegenüber philoro abzugeben. Zum Verkauf an philoro können die unter §14 erwähnten Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium angeboten werden.
(2) Der Kunde gibt im Edelmetall-Shop mit Klick auf den Button „kostenpflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Verkaufsvertrages ab. Gleichzeitig erklärt der Kunde mit Abgabe des Verkaufsangebots, dass er vollständiger Eigentümer der zum Verkauf angebotenen Ware ist bzw. zum Verkauf berechtigt ist und belegt dies im Bedarfsfall durch entsprechende Nachweise gegenüber philoro. Ebenso belegt der Kunde seine Identität unter Beilage einer (echtheitsbestätigten) ID-Kopie und eines entsprechenden Ankaufformulars. Der Kunde sendet daraufhin die Ware an die jeweilige Filiale von philoro oder bringt sie direkt persönlich zu einer der Filialen. Der Kunde hat im Falle des Versendungsverkaufs die Kosten des Versands und das Transportrisiko zu tragen, sofern beim Bestellvorgang nicht ausdrücklich die Variante „Versicherter Versand durch philoro“ angewählt wurde. Der Kunde trägt in beiden Fällen das Risiko für eine korrekte und sachgemässe Verpackung der zu verkaufenden Edelmetalle und sendet diese per Einschreiben an philoro. Für Beschädigungen jeder Art, die dem Paket auf dem Versandweg zur Filiale von philoro beigefügt werden, lehnt philoro jegliche Haftung ab. Defekte Sendungen werden von philoro nicht angenommen und dem Kunden auf seine Kosten retourniert.
(3) philoro ist berechtigt, nach Prüfung der vom Kunden erhaltenen Ware, längstens jedoch innerhalb von fünf Werktagen, das Verkaufsangebot des Kunden anzunehmen. Die Ankaufsbestätigung von philoro erfolgt per E-Mail auf die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse, wobei der Kurs und damit der Preis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Warenprüfung gilt. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Ankaufsbestätigung von philoro dem Kunden zugeht, gilt das Verkaufsangebot des Kunden als von philoro nicht angenommen.
(4) Wird Ware ohne vorhergehendes schriftliches Verkaufsangebot an philoro eingesandt, wird die Einsendung als Verkaufsangebot gewertet. Abrechnung und Auszahlung der Abrechnungssumme gelten als Annahme des Angebotes. Betreffend die Annahme des Verkaufsangebots durch philoro ist § 15 Abs. 3 entsprechend anzuwenden.
(5) Sollte der Kunde spontan zwecks Verkaufs von Edelmetallen in einer Filiale von philoro erscheinen, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Unterschrift des Kunden auf der finalen Gutschrift zustande. Mit der Unterschrift nimmt der Kunde explizit zur Kenntnis, dass kein Widerrufsrecht besteht. Der auszuzahlende Betrag wird durch philoro bei einem Ankauf vor Ort per Banküberweisung dem Kunden auf sein Bankkonto transferiert oder direkt bar ausbezahlt. Vor- und Nachname vom Kunden und Kontoinhaber müssen bei einer Banküberweisung identisch sein.
Barauszahlungen werden nur getätigt, wenn der auszuzahlende Betrag unter der Freigrenze von CHF 15‘000 liegt und der Bargeldbestand vor Ort eine Barauszahlung in gegebener Höhe zulässt.
Barauszahlungen in EUR sind lediglich in der Filiale an der Pelikanstrasse 6/8 in 8001 Zürich möglich.
(6) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bei der Abgabe des Verkaufsangebots bzw. Registrierung im Edelmetall-Shop oder bei Abgabe des Verkaufsangebots vor Ort getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäss sind. Änderungen sind philoro unverzüglich mitzuteilen.
(7) In dem Fall, dass philoro das Verkaufsangebot annimmt, ohne dass die Ware bereits vom Kunden an die jeweilige Filiale von philoro versendet wurde, hat der Kunde nach Annahme des Verkaufsangebotes die Ware auf seine Kosten und sein Risiko innerhalb von fünf Werktagen an philoro zu senden.
§ 16 Widerruf
Der Kunde ist sich bewusst, dass er über kein Widerrufsrecht verfügt. Explizit auch für Produkte, deren Preise auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegen, besteht kein Recht auf Widerruf. philoro steht im Falle einer Weigerung seitens Kunde, Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 60.- zu berechnen. Sollten diese wiederum nicht durch den Kunden beglichen werden, wird philoro gemäss § 8 Abs. 4 vorgehen.
§ 17 Preise, Logistikkosten, Handelszeiten
(1) Als vereinbart gelten die zum Zeitpunkt des Zugangs des Verkaufsangebotes bei philoro gültigen Preise für Ankaufgeschäfte in CHF oder EUR (zum entsprechenden mittleren Umrechnungskurs des Tages gemäss SNB).
(2) Die Abholung der vom Kunden angebotenen Ware erfolgt auf dessen Kosten. Logistikoptionen und die damit verbundenen Kosten sind auf der Website von philoro unter www.philoro.ch veröffentlicht. Der Kunde hat auch das Recht, die Anlieferung der Ware selbst zu beauftragen. In diesem Falle trägt der Kunde die Versandkosten und zugleich das Versandrisiko.
(3) Es gelten die üblichen Handelszeiten, welche auf der Website von philoro unter www.philoro.ch eingesehen werden können. Für Angebote, die zu diesen Handelszeiten zugehen, gelten die jeweiligen Preislisten von philoro. Soweit Angebote ausserhalb der Handelszeiten abgegeben werden, gilt der zu Beginn des darauffolgenden Handelstages aktuelle Preis.
(4) In den Fällen gemäss § 15 Abs. 4 (Einsendung von Ware ohne vorhergehendes Verkaufsangebot) gelten die Preise zum Zeitpunkt des Wareneingangs bei philoro als verbindliche Abrechnungsgrundlage.
(5) Sollte die Qualitätsprüfung der Ware seitens philoro negativ ausfallen, wird die Ware auf Kosten des Kunden an diesen zurückgeschickt.
§ 18 Zahlungsbedingungen
(1) Der von philoro zu entrichtende Kaufpreis wird erst nach Erhalt und positiver Warenprüfung (insbesondere auf Echtheit, Vollständigkeit sowie auf den wieder verwertbaren Zustand) zur Zahlung fällig. Die Prüfung der Ware ist durch philoro innerhalb einer angemessenen Frist, grundsätzlich jedoch innerhalb von zehn Werktagen ab Wareneingang vorzunehmen.
(2) Im Falle der Annahme des Verkaufsangebotes nach Erhalt der Ware und positiver Warenprüfung überweist philoro den Kaufpreis innerhalb von drei bis fünf Werktagen nach Abschluss der Prüfung auf das von dem Kunden angegebene Konto.
§19 Hehlerei und gefälschte Waren
(1) Der Kunde hat vor Abschluss des Ankaufs eine Eigentumserklärung über die zu verkaufenden Edelmetallware zu unterzeichnen, mit der er bestätigt, dass er der rechtmässige Eigentümer der zum Verkauf beabsichtigten Edelmetallware ist.
Besteht seitens philoro der Verdacht, dass diese Eigentumserklärung wider besseren Wissen vom Kunden unterzeichnet wurde, muss philoro davon ausgehen, dass die Ware aus einer strafbaren Handlung stammt mit der Konsequenz, dass philoro die Polizei informieren muss.
(2) Sollte sich während der Prüfung der Ware durch philoro herausstellen, dass es sich bei der durch den Kunden zum Verkauf in Auftrag gegebenen Edelmetalle um Fälschungen handelt, muss philoro die Ware zurückhalten und die Polizei kontaktieren.
§20 Geldwäschereibestimmungen
Es gelten die schweizerischen Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unter §13.
IV. Schlussbestimmungen
§ 21 Urheberrechte
philoro hat an allen Bildern, Filme und Texten, die auf der Internetseite von philoro veröffentlicht werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.
§ 22 Datenschutzhinweis
philoro erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Kunden, insbesondere ihre Kontaktdaten zur Abwicklung ihrer Bestellung, so auch ihre E-Mail-Adresse, wenn der Kunde diese angibt. Zur Bonitätsprüfung kann philoro Informationen (z.B. auch einen sog. Score-Wert) von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über die Anschrift des Kunden.
§ 23 Online-Bestimmungen
(1) Der Kunde sichert zu, dass er nach Registrierung auf der Internetseite von philoro seinen Account und Passwort vertraulich behandelt und sein bestmögliches unternimmt, um einen unzulässigen Gebrauch seines Accounts auf seinem Computer zu verhindern. Im Falle einer (wenn auch bloss vermuteten) missbräuchlichen Verwendung seines Accounts hat der Kunde philoro umgehend davon zu unterrichten.
(2) Philoro gewährt dem Kunden das eingeschränkte Recht, seinen Account auf der Internetseite von philoro für eigene Zwecke zu nutzen. Hiervon ausgenommen ist jegliche kommerzielle/gewerbliche Nutzung. Downloaden, Kopieren, Reproduzieren unabhängig welcher Art oder die sonstige Nutzung der Internetseite und der darauf abgebildeten Waren ist ausschliesslich mit der Zustimmung von philoro sowie unter Bezugnahme auf die Quelle zulässig.
(3) Die AGB dürfen seitens philoro jederzeit abgeändert und/oder ergänzt werden. Ergänzungen wie auch Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf eine ähnlich adäquate Art und Weise
kommuniziert.
§ 24 Rechtswahl, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
(1) Es gilt das schweizerische Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist St. Gallen. Wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sind oder werden, wird durch diesen Umstand die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt.